Nagel Industrieservice - Qualitätsprüfung, Montagearbeiten, Qualitätsprüfung, Mikroskopierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistungs- und Lieferbedingungen

der Firma Nagel Industrieservice GmbH & Co. KG, Johannesstraße 19, 72138 Kirchentellinsfurt, Geschäftsführerin der Komplenentär-GmbH Bärbel Nagel, im kaufmännischen Verkehr

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Bedingungen zugrunde. Sie werden mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung verbindlich. Abweichende Bedingungen des Kunden sind unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.2. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte. Hiervon abweichende Individualvereinbarungen gelten im Zweifel nur für das konkrete Rechtsgeschäft. Auf Änderungen dieser Bedingungen werden wir rechtzeitig hinweisen; diese können jederzeit für zukünftige Verträge vereinbart werden.

1.3. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sowie Nebenabreden und Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich oder in Textform abgegeben oder bestätigt worden sind. Angaben des Kunden über die Anzahl, die Qualität und den Umfang der zu überprüfenden Teile sind auch verbindlich, wenn diese mündlich abgegeben werden; auf eine Bestätigung kommt es hier nicht an. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.

 

2. Liefer- und Leistungsbedingungen

2.1. Teillieferungen und -Leistungen sind zulässig.

2.2. Vereinbarte Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware unser Werk verlassen hat oder bei Holschulden die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wird. Streik, Aussperrung oder höhere Gewalt verlängern die Lieferfristen entsprechend.

2.3. Liefer- und Leistungspflichten verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten.

2.4. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von unseren Leistungspflichten frei.

2.5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

2.6. Die Versendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.

2.7. Ist die Dauer einer Dienstleistung weder vereinbart noch aus der Beschaffenheit oder dem Zweck der Leistungen zu entnehmen, kann der Dienstvertrag von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats ganz oder teilweise gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer vereinbarten Mindestvertragsdauer. Zudem kann der Vertrag von jedem Vertragspartner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Preise gelten ab Werk ausschliesslich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

3.2. Bei der Kalkulation unserer Preise gehen wir davon aus, dass wir innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss die Leistungen erbringen. Erfolgt die Übergabe der zu prüfenden Ware zu einem späteren Zeitpunkt, so sind wir berechtigt, eingetretene Lohn-, Materialpreis- und Frachtsteigerungen werter zu berechnen. Wird hierdurch der vereinbarte Preis um mehr als 25 % erhöht, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Wir können nach unserer Wahl Vorauskasse, Zahlung nach Leistungsfortschritt oder nach Erbringung der Leistungen verlangen.

3.2. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist über den Betrag verfügen können. Zahlungen können nach unserer Wahl auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.

3.3. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt.

3.4. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er - unbeschadet aller anderen Rechte - ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen.

3.5. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

4. Ansprüche des Kunden bei Mängeln und Haftung

4.1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Dies gilt auch für Zuviel- oder Zuweniglieferungen sowie für sonstige Falschlieferungen und für die erbrachten Leistungen.

4.2. Sofern ein Mangel vorliegt und rechtzeitig gerügt worden ist, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder erneuten Überprüfung vorzunehmen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Verbringt der Kunde die Ware jedoch an einen anderen Ort als den Abnahmeort oder soll eine Nachbesserung außerhalb Deutschlands vorgenommen werden, so trägt der Kunde die hieraus entstehenden Mehrkosten. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mangeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4.3. Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei einer einfach fahrlässigen Schädigung, sofern wir eine vertragswesentliche oder erhebliche Pflicht (iSv § 281 Abs 1 Satz 3 BGB) verletzt haben. Andernfalls ist unsere Haftung ausgeschlossen.

4.4. Die Haftung ist in allen vorgenannten Fällen - ausgenommen im Fall eines vorsätzlichen Handelns— jedoch beschränk auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe der gezahlten Vergütung. Unsere Haftung für entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern wir nicht vorsätzlich gehandelt haben. Die gesetzliche Haftung wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

4.5. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle sonstigen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund diese uns gegenüber geltend gemacht.

4.6. Der Kunde verpflichtet sich, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter aus dem Gesichtspunkt der Produkthaftung freizustellen, es sei denn wir handeln vorsätzlich oder verletzten vertragswesentliche Pflichten gegenüber dem Kunden.

4.7. Der Kunde haftet uns gegenüber für fehlerhafte Angaben über die Anzahl, die Qualität oder den Umfang der Überprüfung.

 

5. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Lizenzen

5.1. Der Kunde versichert, dass er über die uns übergebene Sache verfügungsberechtigt ist und durch unsere Dienste keine Urheberrechte Dritter verletzt werden.

5.2. Das Urheberrecht an einer neu gestalteten Sache, an einem Foto oder einer Idee steht uns auch dann zu, wenn der Kunde diese Leistungen bezahlt hat. Nach vollständiger Zahlung ist der Kunde jedoch zur Nutzung der Leistung im vereinbarten Umfang berechtigt. Dies umfasst eine kommerzielle Verwerfung nur dann, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

5.3. Originale die wir zur Fertigung des Endproduktes erstellt haben, insbesondere Illustrationen, Grafiken, Fotos, Layouts, verbleibe in unserem Eigentum.

 

6. Mitarbeiter des Kunden

6.1. Der Kunde ist für die Beaufsichtigung und Unterweisung seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er gibt uns den Namen des vertretungsberechtigten und verantwortlichen Mitarbeiters vor Beginn der Bestellausführung bekannt. Zu den Obliegenheiten des Aufsichtspersonals gehört nach Beendigung der jeweiligen Dienstleistungen die Kontrolle darüber, ob die Arbeiten auftragsgemäß durchgeführt wurden.

6.2. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Vertragserfüllung wird der Kunde nur qualifizierte Mitarbeiter einsetzen.

Müssen Mitarbeiter des Kunden aus Gründen, die in ihrer Person liegen, ausgewechselt werden, so kann hieraus eine Terminüberschreitung oder Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden.

6.3. Die Benutzung unserer Betriebseinrichtungen durch Mitarbeiter des Kunden bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

6.4. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig keine Mitarbeiter abwerben.

6.5. Der Kunde und seine Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle internen Angelegenheiten, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren sowie die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Dies gilt auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht

7.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Firmensitz.

7.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.

 

Stand: 2021

(10.10.2021)


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